Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen sind auch als PDF verfügbar: Nutzungsbedingungen.pdf
Frühere Versionen sind über die Archiv-Seite verfügbar: Archiv: Rechtliche Dokumente
Inhalt (Abschnitte):
Inhalt (Details):
1. Wichtige Hinweise für Besucher und Web-Crawler
- § 1 Verantwortung und Haftungseinschränkung
- A) Kennzeichnung des Verantwortlichen
- B) Haftungseinschränkung für Inhalte
- C) Haftungseinschränkung für externe Links
- § 2 Nutzung der Inhalte
- A) Mögliche Gefahren durch Fehler und externe Links
- B) Urheberrechte
- C) Freie Inhalte
- D) Datenschutz
- E) Suchmaschinen
- F) KI-Systeme
2. Rechte und Pflichten der berechtigten Vereine/Gruppen/Institutionen
- Abs 1: Rolle Dörpsverein als Anbieter
- Abs 2: Gesetzliche Pflichten Vereine/Gruppen/Institutionen
- Abs 3: Schadensregulierung Dörpsverein vs. Vereine/Gruppen/Institutionen
- Abs 4: Belehrung der Autoren
3. Rechte und Pflichten der Autoren
- Abs 1, Satz 1 + 2: Verhältnis Autoren zu Vereine/Gruppen/Institutionen
- Abs 1, Satz 3 – 6: Schadensregulierung Autoren vs. Vereine/Gruppen/Institutionen
- Abs 2, Satz 1 + 2: Risiko Dörpsverein
- Abs 2, Satz 3; Abs 3: Verpflichtung Autoren
- § 1 Schutz der privilegierten Zugänge
- 1. Passwortschutz
- 2. Mögliche Schäden + Backup
- § 2 Datenschutz
- A: Personenbezogene Daten
- B: Tiefergehendes Beispiel Datenschutz
- C: Strafen bei Verstößen
- D: Namen und Gesichter
- E: Fotos
- F: Datenschutzbeauftragte und Rückfragen
- G: Schriftliche Einwilligungen
- H: Journalistischer Kontext
- I: Weitere Informationen Datenschutz
- J: Fotos mit Personen
- K: Externe Links
- § 3 Urheberrechte
- A Übersicht: Urheber, Rechte-Inhaber, Lizenzen
- B Bilder:
- 1: Überblick Bildrechte
- 2: Ermittlung der Urheber
- 3: Ermittlung sonstiger Rechte-Inhaber
- 4: Einholen von Lizenzen
- 5: Bildunterschriften
- A: Urheberbezeichnung
- B: Ansprechpartner Urheber
- C: Bildunterschrift
- D: Bilder aus dem Web
- E: Falsche Angaben und die Folgen
- 6: Zitatrecht auf Bild
- 7: Dokumentation der Bildrechte
- 8: CC-Lizenzierung (bedingte Freigabe)
- C Texte:
- 1: Nutzung anderer Texte
- 2: CC-Lizenzierung (bedingte Freigabe)
- § 4 Markenrechte (Wort, Bild, Wort-Bild)
- § 5 Üble Nachrede
- § 6 Auftrag/Erlaubnis der Autoren
- 1. Altenboitzen-Bezug
- § 7 Zuordnung der Unterseiten zu Vereinen/Gruppen/Institutionen
- 1. Impressum
- § 1 Schutz der privilegierten Zugänge
1. Wichtige Hinweise für Besucher und Web-Crawler
§ 1 Verantwortung und Haftungseinschränkung:
- A) Kennzeichnung des Verantwortlichen (i.S.d. TMG u. MStV): Die Inhalte der Website altenboitzen.eu werden über die Website-Autoren und -Autorinnen eingetragen. Website-Autoren werden durch berechtigte (Altenboitzer) Vereine/Gruppen/Institutionen berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen sowie ggf. darüberhinausgehenden Auflagen i.d.R. im Interesse des jeweiligen Vereins Inhalte einzutragen oder zu aktualisieren. Am Ende jeder Unterseite ist angegeben, welcher Verein bzw. welche Gruppe/Institution für die Unterseite im Sinne des TMG bzw. des MStV verantwortlich ist (Telemedien-Anbieter). (Für kurze Termine und Nachrichten erfolgt die Zuordnung über entsprechende Tags. Sollte eine Kennzeichnung fehlen, so ist im Zweifel der Dörpsverein zuständig)
- B) Haftungseinschränkung für Inhalte: Die Inhalte werden durch die Autoren sorgfältig erstellt. Namentlich/Pseudonym/Anonym gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der jeweiligen Autoren und nicht immer die Meinung des Telemedien-Anbieters wieder. Je nach Beauftragung und Kennzeichnung sind die eingetragenen Inhalte als eigene Inhalte (i.S.d. TMG) des Telemedien-Anbieters dieser Unterseite oder als fremde Inhalte (i.S.d. TMG) anzusehen. Mit den Inhalten werden i.d.R. gemeinnützige Zwecke aufgrund von ehrenamtlichem Engagement verfolgt. Sie sind nicht als spezielle Dienstleistung und insbesondere nicht als rechtliche, wirtschaftliche oder medizinische Beratung zu verstehen und auch nicht als professionelles journalistisches Angebot. Insofern wird i.d.R. für die Inhalte keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte gegeben (eine allgemeine journalistische Sorgfaltspflicht sowie Verbraucherschutzrechte hinsichtlich kommerzieller Angebote bleiben davon unberührt). D.h. die Nutzung erfolgt - soweit wie die Haftung im Rahmen der Gesetze eingeschränkt werden kann (z.B. kann die Haftung aufgrund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten i.d.R. nicht ausgeschlossen werden und auch die Störerhaftung lässt sich i.d.R. nicht ausschließen) auf eigene Gefahr.
- C) Haftungseinschränkung für externe Links: Externe Links sind i.d.R. als solche gekennzeichnet (Link gefolgt von Kästchen-Symbol mit nach außen weisendem Pfeil oder Hinweistext) und verweisen auf ein Telemedien-Angebot, welches i.d.R. durch keinen bei altenboitzen.eu registrierten Telemedien-Anbieter betrieben wird. Sie können sowohl als Empfehlung, als neutraler Beleg oder sogar im Rahmen der Meinungsfreiheit bzw. als journalistischer Beitrag als Beleg für einen zu kritisierenden Inhalt dienen. D.h. insbesondere, dass sie für sich genommen keine Zusammenarbeit oder Sympathie zwischen den Anbietern oder deren Autoren andeuten. Statt dessen muss ihre Bedeutung aus dem Kontext ermittelt werden. Die Autoren sind sich jedoch ihrer Verantwortung hinsichtlich der möglichen Verbreitung von rechtswidrigen/gefährlichen Inhalten bewusst und prüfen die verlinkten Medien auf offensichtliche aktuelle Rechtsverstöße. Es ist ihnen nicht zuzumuten, die verlinkten Seiten auf spätere oder nicht offensichtliche Rechtsverstöße zu prüfen. Selbstverständlich werden die Links entfernt, sobald die Autoren oder der Telemedien-Anbieter Kenntnis davon erhält. Für Besucher bedeutet dies, dass sie externe Links - und das gilt generell für das WWW - nur mit einem gesunden Maß an Vorsicht und Medienkompetenz betreten sollten.
§ 2 Nutzung der Inhalte
- A) Mögliche Gefahren durch Fehler und externe Links: Es sind die Hinweise aus Abschnitt 1 § 1 lit. A bis C zu beachten.
- B) Urheberrechte: Es ist wie auf fast allen Websites zunächst davon auszugehen, dass alle Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und die Nutzungsrechte der Besucher sich auf den Konsum sowie auf die gesetzlichen Schrankenbestimmungen, wie der Privatkopie, dem Zitat-Recht, der Verlinkung, der Ausnahmen für Forschungs- und Bildungszwecke etc. beschränken. Dies gilt für alle bereitgestellten Inhalte und insbesondere auch für Bilder. D.h. insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten ist ohne Lizenz i.d.R. verboten.
- C) Freie Inhalte: Der Dörpsverein ist bemüht die Vereine/Gruppen/Institutionen sowie die Autoren dafür zu gewinnen, möglichst viele Inhalte unter einer freien Lizenz wie jenen des Creative-Commons-Frameworks verfügbar zu machen, um die erweiterte Nutzung der Inhalte dadurch zu ermöglichen und/oder zu erleichtern (vgl. Freie Inhalte). Solche Lizenz-Angaben sind dann am Ende der Unterseite (für Texte) bzw. an den Bild-Unterschriften vermerkt.
- D) Datenschutz: Neben urheberrechtlichen (inkl. Leistungsschutzrechten) Nutzungsbeschränkungen wird die Nutzung auch durch Datenschutzrechte beschränkt. Obwohl die Inhalte öffentlich verfügbar sind, ist die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung (inkl. der Veröffentlichung) von personenbezogenen Daten oft an den Ort oder Kontext der Veröffentlichung gebunden. Z.B. kann sich eine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Bildes auf eine bestimmte Website oder Unterseite beschränken oder die Rechtsgrundlage stützt sich auf einen Kontext-abhängigen Abwägungs-Prozess - d.h. eine Veröffentlichung kann in einem Kontext zulässig und in einem anderen Kontext rechtswidrig sein, daher müssen für die Ermittlung der Nutzungsrechte immer auch die Datenschutzrechte berücksichtigt werden. Wenn also auf der Website veröffentlichte personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet und/oder insbesondere neu-veröffentlicht werden sollen, so wird dies eine datenschutzrechtliche Prüfung erfordern und oft nicht ohne Absprache mit den Vereinen oder Betroffenen erlaubt sein.
- E) Suchmaschinen: Die Nutzung der Inhalte durch Suchmaschinen-Anbieter zur Auffindbarkeit im Rahmen klassischer Crawler- und Page-Rank-Technologien ist durch entsprechende Angaben in der robots.txt Datei gestattet und erwünscht.
- F) KI-Systeme: Die Nutzung der Inhalte als Trainingsmaterial für KI-Systeme ist nur für die frei lizenzierten Inhalte ohne Datenschutz-Kontext erwünscht. Die übrigen Inhalte sollen davon ausgenommen werden. Es ist derzeit nicht klar, wie dies in maschinenlesbarer Weise spezifiziert werden kann.
§ 3 Gemeinnütziges Engagement, Bitte um Nachsicht und Benachrichtigung: Die berechtigten Vereine/Gruppen/Institutionen verfolgen mit den Inhalten in erster Linie gemeinnützige Zwecke und die Inhalte werden i.d.R. auf der Basis von ehrenamtlichen Engagements eingetragen. Die Autoren geben sich große Mühe, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Rechte Dritter nicht zu verletzen.
Die Besucher der Website werden gebeten, die Inhalte vor diesem Hintergrund zu sehen und auftretenden Problemen mit Nachsicht und Verständnis zu begegnen.
Die verantwortlichen Vereine/Gruppen/Institutionen werden sich bemühen, bei Benachrichtigung alle Probleme schnellstmöglich zu beheben.
2. Rechte und Pflichten der berechtigten Vereine/Gruppen/Institutionen
Der Dörpsverein ist auf der Website in zwei Rollen aktiv. Zum einen als Diensteanbieter (CMS-Provider/Plattform-Anbieter; CMS steht für Content-Management-System) mit Haftungsprivilegierung hinsichtlich fremder Inhalte gem. § 7 Abs. 2, §§ 8-10 TMG (siehe Providerprivilegs). In dieser Rolle berechtigt er Altenboitzer Vereinen/Gruppen/Institutionen Inhalte in eigener Verantwortung (d.h. ohne Prüfung durch den Dörpsverein) auf den Unterseiten zu veröffentlichen (die Kennzeichnung/Zuordnung erfolgt am Ende jeder Unterseite). Darüber hinaus ist der Dörpsverein selbst einer dieser berechtigten Vereine - d.h. Diensteanbieter bzw. Anbieter von Telemedien mit eigenen Inhalten und ggf. Verantwortung im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV. Andersherum ausgedrückt wird der Dörpsverein als Diensteanbieter durch die berechtigten Vereine/Gruppen/Institutionen beauftragt ihre Inhalte auf altenboitzen.eu bereitzustellen.
Berechtigte Vereine/Gruppen/Institutionen müssen dafür ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Diese beinhalten i.d.R. ein Impressum (gem. §5 TMG, §18 MStV), eine Datenschutzerklärung sowie bei der Veröffentlichung von Inhalten die Berücksichtigung insbesondere der Urheberrechte, der Datenschutzrechte, der Markenschutzrechte, des Wettbewerbsrechts, der Strafgesetze und der journalistischen Pflichten.
Der Dörpsverein behält sich vor, Schaden, der dem Dörpsverein als Diensteanbieter im Rahmen der Störerhaftung durch Gesetzes-Verstöße der berechtigten Vereine/Gruppen/Institutionen entsteht oder diesen mitverursacht, den betreffenden Vereinen/Gruppen/Institutionen in Rechnung zu stellen. Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Dörpsvereins mitverursacht werden, sind davon ausgeschlossen, falls der Schaden ohne das Fehlverhalten nicht entstanden wäre. Falls der Dörpsverein nicht als Diensteanbieter mit Providerprivileg anerkannt werden sollte, so ist das Haftungsverhältnis (zwischen Dörpsverein und berechtigtem Verein/Gruppe/Institution) vertraglich so anzunehmen, dass es dem Haftungsverhältnis mit Haftungs-Privileg so nah wie möglich kommt.
Es ist Aufgabe der berechtigten Vereine/Gruppen/Institutionen, ihre Autoren so zu belehren und zu befähigen, dass sie in der Lage sind, bei der Erstellung und Bearbeitung der Inhalte die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechte Dritter nicht zu verletzen. Der Dörpsverein bemüht sich derartige Informations-Angebote zu schaffen, um die Vereine/Gruppen/Institutionen dabei zu unterstützen und Synergien zu nutzen.
3. Rechte und Pflichten der Autoren
Es wird angenommen, dass die Autoren mit den Vereinen/Gruppen/Institutionen, welche sie (die Autoren) berechtigt haben, Inhalte zu erstellen und zu bearbeiten, ein vertragliches Haftungsverhältnis ähnlich einer Anstellung haben. Näheres regelt das Arbeitsrecht. D.h. bei gesetzlichen Verstößen oder Schäden Dritter ist der erste Ansprechpartner der Verein bzw. die Gruppe/Institution, wobei die Autoren ggf. über den innerbetrieblichen Schadensausgleich in Regress genommen werden können. Die Autoren haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verein bzw. die Gruppe/Institution. Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen sich die Parteien die Kosten.
In der Rolle als Diensteanbieter mit Providerprivileg haftet der Dörpsverein zwar i.d.R. nicht als Verursacher, aber als Störer. Daher trägt auch der Dörpsverein ein rechtliches und finanzielles Risiko und hat ein Interesse sich abzusichern. Daher werden die Autoren verpflichtet, unabhängig von ihren Vereinbarungen mit den Vereinen/Gruppen/Institutionen, beim Erstellen und Bearbeiten der Inhalte ein Mindestmaß an Sorgfalt im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und dem Schutz der Rechte Dritter aufzubringen.
Die Autoren und Autorinnen verpflichten sich daher beim Erstellen und Bearbeiten von Website-Inhalten die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die Rechte Dritter zu schützen und insbesondere folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:
§ 1 Schutz der privilegierten Zugänge: Jeder Autor und Administrator erhält durch einen Administrator einen separaten Zugang (d.h. Nutzername und initiales Passwort), welcher per Signal- oder Session-Messenger (d.h. Ende-zu-Ende-verschlüsselt) übermittelt wird. Das initiale Passwort sollte durch die Autoren selbst geändert werden (siehe https://altenboitzen.eu/login "Passwort ändern"). Dabei sollten folgende Regeln beachtet werden:
- 1. Website-Passwörter sind nicht dafür gedacht, im Kopf behalten zu werden - dafür sind Passwort-Manager (z.B. der interne Passwort-Manager im Firefox-Browser) vorgesehen. Lediglich das Zugangs-Passwort des Passwort-Managers sollte im Kopf behalten werden (und zusätzlich an einem sicheren Ort analog aufgeschrieben werden - bitte ähnliche Zeichen beachten wie l vs. I, 0 vs. O). Zudem müssen Sicherheitsupdates von Internet-Browser und Betriebssystem vor jeder Nutzung installiert werden (dies ist vor allem für Administratoren wichtig). Siehe Anleitung: Schutz von Passwörtern und Zugängen.
- 2. Das Passwort muss mindestens 15 möglichst zufällige Zeichen (inkl. Zahlen, großen u. kleinen Buchstaben) enthalten. Wenn es keine zufälligen Zeichen sind, werden entsprechend mehr Zeichen benötigt.
- 3. Das Passwort darf für keine anderen Websites verwendet werden.(Ein Angriff auf diese andere Website könnte sonst ein Angriff auf altenboitzen.eu ermöglichen)
- 4. Die Autoren und Administratoren sind für den Schutz ihres Passwortes selbst verantwortlich - insbesondere dürfen die Passwörter nicht weitergegeben werden oder ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verschickt werden. Für Schäden, die über den Account des Autors/Administrators verursacht werden, haftet der Autor/Administrator, falls das Passwort zu kurz war, mehrfach verwendet wurde oder nicht ausreichend geschützt wurde (ausreichend bezieht sich auf die beschriebenen Maßnahmen zum Grundschutz). D.h. es würde in diesem Fall mittlere bis grobe Fahrlässigkeit angenommen werden.
Hinweis: Der Schaden, der mit Autoren-Accounts angerichtet werden kann, beschränkt sich im Wesentlichen auf die unberechtigte Veröffentlichung von Inhalten und dessen Folgen, da i.d.R. keine geschützten Daten über den Account abgerufen werden können und wahrscheinlich kein Angriff auf den Server erfolgen kann. Über Administratoren-Accounts auf altenboitzen.eu kann möglicherweise auch ein Angriff auf den Server erfolgen, falls in der Software/Konfiguration Schwachstellen enthalten sind. Falls ftp-Zugänge oder besonders Zugänge zur Strato-Web-Konfiguration gestohlen werden, können möglicherweise auch E-Mails ausgelesen/manipuliert/versendet werden und kostenpflichtige Services gebucht werden. Schäden durch Datenverluste sollten Administratoren durch regelmäßige Backups minimieren (i.d.R. einmal pro Woche über Akeeba-Backup - mindestens aber alle 4 Wochen; hinzu kommen Backups von Strato, bei denen die Wiederherstellung aber noch nicht getestet werden konnte).
§ 2 Datenschutz: Vor jeder Texteingabe, Speicherung, Upload, Bearbeitung oder Veröffentlichung muss geprüft werden, ob personenbezogene Daten im Text, in den Bildern, Dateien oder sonstigen Inhalten verarbeitet und insbesondere veröffentlicht werden und wenn ja, ob dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt. Maßgeblich ist im Einzelnen die EU-DSGVO, das BDSG, das KUG (Verhältnis zur DSGVO ist umstritten) sowie die Auslegung des EuGH und der obersten deutschen Gerichte wie dem BGH. Im Hinblick auf Cookies ist zudem das TTDSG relevant (i.d.R. für Autoren nur relevant, wenn zusätzliches Javascript oder externe Inhalte eingebettet werden).
- A: Personenbezogene Daten sind insbesondere: Namen, Gesichter, Kontaktdaten, Geburtsdaten, aber auch Pseudonyme, Kfz-Kennzeichen, IP-Adressen sowie Verknüpfungen einer "anonymen Person" mit so vielen Attributen, dass sie durch mindestens einen Besucher identifiziert werden kann. Im Detail kann daher ein vermeintlich "anonymer" Datensatz durch die Weitergabe an eine andere Person durch dessen Hintergrundwissen zu einem personenbezogenen Datensatz werden. Der Personenbezug ist daher keine Eigenschaft des Datums allein, sondern des Datums und des Hintergrundwissens, zu dem ein berechtigter Adressat oder unberechtigter Angreifer Zugang hat.
- B: Ein Datum muss umso stärker geschützt werden, je höher die Risiken des Betroffenen sind, die durch die Verarbeitung verursacht oder mitverursacht werden. Wenn etwa ein Hinweis auf den Wohnort einer Person dazu führt, dass die Person, wegen eines zusätzlichen Konflikts Körperverletzungen erleidet, so ist die Angabe des Wohnorts ein entscheidender Faktor in diesem Risiko. Da normalerweise für einen Datenverarbeiter nicht bekannt ist, welche Personen besonderen Risiken ausgesetzt sind, müssen sie diese Risiken für alle Personen annehmen und sich dementsprechend für jedes Attribut fragen, ob durch die Verarbeitung oder Weitergabe in irgendeinem denkbaren Szenario dem Betroffenen ein Schaden entstehen kann. Ein weiteres hypothetisches Beispiel wäre die Veröffentlichung eines Fotos, welches dann als Trainings-Datum in Gesichtserkennungs-Systemen genutzt wird und dadurch die Teilnahme an einer regimekritischen Veranstaltung/Demonstration nachgewiesen werden kann und infolgedessen bei einer späteren Einreise in das betreffende Gebiet (z.B. China, Russland, Türkei) eine existenzielle Benachteiligung erfolgt. Die Beispiele zeigen, dass die Auswirkungen sehr komplex sein können und daher der grundsätzliche Schutz personenbezogener Daten ein wichtiger Schutz der Freiheit der Menschen ist.
- C: Bei Verstößen gegen die Datenschutzgesetze (DSGVO) drohen hohe Bußgelder und es können Schadensersatzforderungen entstehen. (Möglicherweise können bei einigen Datenschutzverstößen auch Abmahnungen und Bußgelder über das UWG drohen.)
- D: Um Risiken zu minimieren, sollten im Zweifel keine Namen genannt werden und Gesichter/Personen ausreichend verpixelt werden (oder alternativ eine schriftliche informierte Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden). (Siehe Anleitung: Gesichter/Personen verpixeln)
- E: Die Auswertung von personenbezogenen Daten in Fotos durch Unbefugte kann darüber hinaus erschwert werden, indem die Auflösung der Fotos reduziert wird und die Metadaten entfernt werden.
- F: Falls sich Autoren oder Autorinnen unklar über die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung und insbesondere einer Veröffentlichung sind, so sollten sie sich an den vom Verein benannten internen oder externen Datenschutzbeauftragten oder Datenschutzkoordinator wenden oder sich anderweitig Rat einholen.
- G: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die schriftliche informierte Einwilligung des Betroffenen (welche widerrufbar ist) und das überwiegende berechtigte Interesse (weitere Rechtsgrundlagen sind der Vertrag mit dem Betroffenen oder eine gesetzliche Grundlage).
- H: Bei Verarbeitungen in einem journalistischen Kontext ist etwas mehr erlaubt. Sofern es um das Veröffentlichen von Fotos geht, richtet es sich dann nach dem KUG. Derzeit genießen Vereine in Niedersachsen dieses Medien-Privileg i.d.R. nicht.
- I: Weitere Informationen zur Einhaltung des Datenschutzes, die sich speziell an Vereine richten, sind etwa durch die Stiftung Datenschutz erstellt worden (die Einschätzungen der Stiftung sind dabei nicht rechtsverbindlich): https://stiftungdatenschutz.org/.../Datenschutz-im-Verein-Kompakt_gesamt.pdf
- J: Die rechtliche Einschätzung der Verarbeitung/Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, ist sehr komplex und sehr umstritten. Oft wird hier das KUG herangezogen - entweder direkt (im Pressebereich) oder indirekt als Maßstab bei der Interessen-Abwägung. Die neuen Möglichkeiten der Gesichtserkennung und künstlichen Intelligenz sind in diesem alten Gesetz aber noch nicht berücksichtigt, daher ist es denkbar, dass das KUG für die Interessen-Abwägung ohne Medien-Privileg nicht ausreicht und stattdessen den Verantwortlichen eine Anonymisierung/Unkenntlichmachung/Verpixelung zugemutet werden wird. So ähnlich geschehen in folgendem Urteil: https://www.haufe.de/.../kein-gruppenfotos-auf-facebook-ohne-zustimmung-veroeffentlichen_230132_538296.html
- K: Da auch die IP-Adresse der Website-Besucher ein personenbezogenes Datum darstellt, ist es nicht ohne weiteres möglich Inhalte von externen Seiten in die Seite einzubetten, dabei würde die IP-Adresse an den Server der externen Seite übertragen werden. Dafür wird eine Lösung empfohlen, bei der der Besucher an einem Platzhalter des externen Inhalts bestätigt, dass er den externen Inhalt sehen möchte und bereit ist, seine IP-Adresse zu übermitteln. Erst nach der Bestätigung wird der Inhalt geladen. Alternativ kann diese Abfrage auch beim Besuch der Seite erfolgen, aber da dann sehr viele Punkte abgefragt werden müssten, wird dies als weniger nutzerfreundlich angesehen. Das Problem tritt auch dann auf, wenn der Besucher einem Link folgt, bei dem er nicht damit rechnet, auf eine externe Seite geleitet zu werden. Daher sollten externen Links besonders gekennzeichnet werden - es wird dafür das Vorgehen der Wikipedia empfohlen (Link gefolgt von Kästchen-Symbol mit nach außen weisendem Pfeil).
§ 3 Urheberrechte: Vor jeder Veröffentlichung auf der Website oder Speicherung auf dem Server müssen neben Datenschutzrechten auch Urheberrechte und verwandte Schutzrechte beachtet werden. Maßgeblich ist vor allem das deutsche UrhG. (Da Urheber ihre Rechte über verschiedene internationale Übereinkünfte und das dort verankerte Schutzlandprinzip möglicherweise überall geltend machen können, wo der Inhalt abgerufen werden kann, müssen möglicherweise alle Urheberrechtsgesetze, deren Nationen Teil der internationalen Übereinkünfte sind, berücksichtigt werden. Relevant ist dies vor allem bei der Panoramafreiheit, die international nicht einheitlich geregelt ist.)
- A: Übersicht: Die rechtlichen Vorbereitungen zur Veröffentlichung eines Inhalts können in 3 Schritten erfolgen:
- 1. Ermittlung aller Urheber, die kreative Leistungen in das Werk eingebracht haben oder für die Leistungsschutzrechte entstanden sind. Ermittlung sonstiger Hürden, die einer Veröffentlichung im Wege stehen können.
- 2. Ermittlung der Rechte-Inhaber, die als Lizenzgeber infrage kommen. (Diese stimmen nicht immer mit den Urhebern überein)
- 3. Einholen der noch benötigten Lizenzen/Zustimmungen zur Veröffentlichung sowie der gewünschten Urheberbezeichnungen.
- B: Bilder:
- 1. Folgende Materialien können bei der Rechteklärung einen ersten Überblick geben:
- 2. Ermittlung der Urheber.
- a) Bei Fotos sollte der Fotograf (d.h. derjenige, der den Auslöser betätigt hat) ermittelt werden. Dieser erhält automatisch die Leistungsschutzrechte an dem Foto bzw. wenn es eine kreative Komponente enthält, auch darüberhinausgehende Urheberrechte.
- b) Bei sonstigen Bildern sollte der Zeichner/Grafiker bzw. sonstige Urheber ermittelt werden.
- c) Falls das Bild nachbearbeitet wurde, so fallen unter Umständen erneut (d.h. zusätzliche) Urheberrechte des Bearbeiters an.
- d) Falls auf dem Foto weitere Werke enthalten sind oder weitere Bilder integriert wurden, so müssen auch die Urheber dieser Werke ermittelt werden. Falls individuelle Texte enthalten sind, sind auch deren Autoren Urheber.
- 3. Ermittlung sonstiger Rechte-Inhaber: Nachdem die Urheber ermittelt wurden, müssen die relevanten Rechte-Inhaber ermittelt werden, welche als Lizenzgeber dienen können. I.d.R. ist der Urheber auch Inhaber sämtlicher Verwertungsrechte, die sich auf seine Beiträge beziehen. Wenn der Urheber im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses gehandelt hat, so werden die Verwertungsrechte automatisch an den Arbeitgeber übertragen. Wenn der Urheber im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit gehandelt hat, so ist die Lage strittig, da die Übertragung i.d.R. nur gegen Entgelt automatisch erfolgen kann. (Daher wird wohl auch ein Lizenzvertrag zur automatischen Übertragung von nicht-ausschließlichen Verwertungsrechten für zukünftige Werke unzulässig sein. In Punkt 4 wird ein alternatives Vorgehen beschrieben)
- 4. Einholen von Lizenzen zur Veröffentlichung: Nachdem alle relevanten Urheber und Rechte-Inhaber ermittelt wurden, müssen alle nötigen Lizenzen eingeholt werden (d.h. z.B. die Erlaubnis des Fotografen und aller Bearbeiter - möglicherweise sind auch noch weitere Rechte betroffen, wie etwa Urheberrechte an sichtbaren Kunstwerken, Architektur, Produkt-Design, etc.). Damit der Verein die Fotos veröffentlichen oder sogar unterlizenzieren darf, können Urheber und Rechte-Inhaber die entsprechenden nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte für jedes relevante Foto an den Verein lizenzieren. Ein eingeräumtes Recht des Vereins zur Unterlizenzierung ist besonders dann hilfreich, wenn der Fotograf nicht mehr erreichbar ist und die Fotos durch andere Vereine/Gruppen/Institutionen genutzt werden sollen. Auch wenn z.B. Creative-Commons-Lizenzen (siehe Punkt 8) genutzt werden, kann es Vorteile haben, wenn gegenüber Besuchern der Verein statt des Fotografen der Lizenzgeber ist. Datenschutzrechte bleiben unberührt.
- 5. Lizenz-konforme Bildunterschrift:
- a) Einholen der gewünschten Urheberbezeichnung Teil1: Wenn Urheber eine Lizenz zur Veröffentlichung erteilen, müssen sie auch gefragt werden, ob und mit welcher Urheberbezeichnung sie in der Bildunterschrift als Urheber aufgeführt werden sollen. Dies ergibt sich aus §13 UrhG. (Mögliche Optionen sind z.B. der volle Name, ein Pseudonym/Abkürzung/Link-zu-Website, kein Name). Ohne die Rücksprache mit den Urhebern wird keine der Optionen ohne Risiken sein. Wird kein Name genannt, kann es zu Abmahnungen über das Urheberrecht kommen. Wird der volle Name veröffentlicht, kann es zu Bußgeldern/Schadensersatz über das Datenschutzgesetz kommen. (Die Veröffentlichung des Urheber-Namens wird sich in der DSGVO-Rechtsgrundlage nicht auf das Urheberrecht als gesetzliche Grundlage stützen lassen, da es die Urheberbezeichnung nicht erzwingt, sondern ein (optionales) Recht des Urhebers ist). Falls das Werk in einem Anstellungsverhältnis entstanden ist, so müssen im Zweifel beide Parteien (Arbeitgeber und Urheber) der gewählten Bezeichnung zustimmen - es könnten z.B. beide aufgeführt werden "A.A./Arbeitgeber XY" oder "A.A - Arbeitgeber XY".
- b) Ansprechpartner und Einholen der gewünschten Urheberbezeichnung Teil2: Darüber hinaus ist es für Besucher/Multiplikatoren hilfreich, wenn angegeben wird, an wen sie sich wenden können, falls sie das Bild erweitert nutzen möchten (d.h. wie sie eine Lizenz für die Nutzung erhalten können). Dies wird i.d.R. eine entsprechend berechtigte Partei sein oder eine, welche ggf. weitere Informationen bzgl. der Rechte-Konstellation liefern kann. Dabei muss für den Besucher eindeutig erkennbar bleiben, wer die Urheber sind. Falls z.B. Alice eine Aufnahme ehrenamtlich für Verein A erstellt hat und Bob das Bild ehrenamtlich für den Verein B bearbeitet hat und Alice die Urheberbezeichnung "A.A." und Bob die Urheberbezeichnung "B.B." verwendet sehen möchte und Alice und Bob beide einverstanden sind die jeweiligen Vereine als Ansprechpartner im Bindestrich-Format mit anzugeben, könnte die Bildunterschrift lauten: "Foto von Fluss mit Bäumen (Rechte: A.A. - Verein A; Bearbeitung B.B. - Verein B)" oder falls Alice und Bob ihr gemeinsames Werk unter eine CC-BY-4.0 Lizenz zur Verfügung stellen wollen, könnte die Bildunterschrift lauten: "Foto von Fluss mit Bäumen (Rechte: A.A. - Verein A; Bearbeitung B.B. - Verein B; Lizenz: CC-BY-4.0)". Falls der Verein A nur als Ansprechpartner auftritt und selbst keine erweiterten Rechte an dem Bild hat (d.h. kein Anstellungsverhältnis und kein Recht zur Unterlizenzierung vorliegt - siehe Punkt 3 und 4), so wäre dies für die Besucher nicht eindeutig erkennbar, es könnte z.B. durch den Zusatz "A.A - Kontakt: Verein A" deutlich gemacht werden.
- c) Bildunterschrift - sonstige Hinweise: Die Bildunterschrift richtet sich nach den Urhebergesetzen und nach den Lizenzbedingungen der Urheber bzw. Lizenzgeber. I.d.R. müssen mindestens die Urheberbezeichnungen der beteiligten Urheber in die Bildunterschrift, sowie die Angabe, ob es Bearbeitungen gab. Falls es mehrere Urheber gibt, sollte auch deutlich werden, auf welchen Teil sich die Urheberschaft bezieht (z.B. Aufnahme oder Bearbeitung). (Siehe außerdem Hinweise zu "Open Content" Punkt d)
- d) Bildunterschrift bei Nutzung von "Open Content" aus dem Web: Wenn das Bild von einer anderen Website stammt, wo es unter einer CC-Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, so müssen die CC-Lizenz-Bestimmungen eingehalten werden (Angabe des Urhebers ggf. mit Link, Link zur Quelle, Lizenz-Bezeichnung, Link auf den Lizenz-Text, Kennzeichnung von Bearbeitungen). Gemeinfreie Inhalte (z.B. wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist) brauchen nicht mit Urheberbezeichnungen versehen werden, aber es sollte trotzdem die Quelle (Link-zum-original-Inhalt) genannt werden.
- e) Was passiert bei falschen Lizenz-Angaben auf der Ursprungsseite?: Wenn ein Inhalt auf einer Website (Ursprungsseite) unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde, ohne dass dazu eine Berechtigung vorlag oder ohne dass der Urheber dies veranlasst hat, so kann der Urheber sowohl gegen die Ursprungsseite als auch gegen alle anderen Seiten, die den Inhalt anzeigen, mit Abmahnungen/Schadensersatzforderungen vorgehen. Website-Autoren, die sich auf die Lizenz-Angaben der Ursprungsseite verlassen haben, können die Website-Autoren der Ursprungsseite, welche die Falschinformation verbreitet haben, möglicherweise in Regress nehmen. Um das Risiko von Abmahnungen/Schadensersatzforderungen zu minimieren, sollten:
- i) Erstveröffentlichungen wie beschrieben von den Urhebern schriftlich genehmigt werden;
- ii) Lizenz-Angaben bzw. Lizenzierungen, die die Weiterverbreitung ermöglichen (wie CC-Lizenzen), wie in Punkt 8 beschrieben, schriftlich genehmigt werden;
- iii) Die Belastbarkeit von Lizenz-Angaben auf anderen Webseiten eingeschätzt werden. (Dazu kann auch die Einschätzung gehören, ob die Angabe von einer zahlungskräftigen Instanz verantwortet wird, welche im Falle einer Falsch-Angabe zahlungsfähig ist). Wenn Unsicherheit besteht, können die Lizenz-Angaben auch nochmal per Anfrage überprüft werden, oder um Klärung der Rechte-Konstellation gebeten werden.
- 6. Zitatrecht: Wenn ein spezielles Bild in einem Artikel diskutiert wird, so kann es ggf. auch in geringerer Auflösung über das Zitatrecht genutzt werden, aber wegen der hohen Rechtsunsicherheit und dem damit verbundenen Abmahnrisiko ist davon abzuraten.
- 7. Dokumentation der Bildrechte inkl. Datenschutz-Aspekten: Es wird empfohlen zu jedem Bild z.B. foto1.jpg eine Text-Datei foto1.jpg.license anzulegen und dort die Urheberrechte, Lizenzen und auch mögliche Datenschutz-Aspekte zu dokumentieren. Auch hier ist das Datenschutz-Prinzip der Daten-Minimierung zu verwenden. Es sollten nur so viele personenbezogene Daten eingetragen werden, wie unbedingt nötig sind. I.d.R. reicht es aus, die Initialen der Personen zu verwenden oder dergleichen. Die abgebildeten Personen dürfen dort nicht dokumentiert werden, falls ohnehin keine Einwilligung für sie vorliegt und diese auch nicht benötigt wird.
- 8. CC-Lizenzierung (Creative-Commons): Um die Nutzung der Bilder zu erleichtern, wäre es wünschenswert, wenn sich alle beteiligten Akteure (Urheber, Inhaber von Verwertungsrechten, Lizenz-Nehmer) möglichst früh in der Kette bemühen, ihre Werke/Beiträge unter einer Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung zu stellen. Es gibt dabei folgende Optionen: CC0 (Das Werk kann frei verwendet werden, die Rechte-Inhaber geben alle Urheberrechte auf (so weit wie gesetzlich möglich)), CC-BY-4.0 (Das Werk kann frei verwendet werden. Es verbleibt nur das Recht auf Namensnennung bei den Rechte-Inhabern), CC-BY-SA-4.0 (Das Werk darf nur unter der gleichen Lizenz bearbeitet und wiederveröffentlicht werden), CC-BY-ND-4.0 (Das Werk darf zwar verbreitet, aber nicht verändert werden), CC-BY-NC-4.0 (Das Werk darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden). Weitere Informationen finden sich unter: https://creativecommons.org/.... Falls auf den Bildern personenbezogene Daten enthalten sind, sollte darauf hingewiesen werden und die Bilder sollten lieber nicht unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden - es könnte sonst den Eindruck erwecken, dass keine Datenschutzrechte mehr beachtet werden müssten. Eine Ausnahme stellen Model-Release-Verträge dar, in denen die Darsteller ein Entgelt erhalten und mit der CC-Lizenzierung unwiderruflich einverstanden sind. Eine weitere Ausnahme ergibt sich, wenn die personenbezogenen Daten durch Verpixeln etc. vollständig entfernt werden.
- C: Texte:
- 1. Die Nutzung von Texten aus anderen Websites oder Druckerzeugnissen etc. ist wie bei Bildern nur dann erlaubt, wenn sie entweder unter einer Lizenz veröffentlicht wurden, welche dies erlaubt, oder die Rechte-Inhaber dies durch Absprachen oder Hinweise erlaubt haben. Bei Texten können kleinere Text-Abschnitte (ein paar Sätze) auch über das Zitat-Recht genutzt werden. Dazu muss die Quelle angegeben werden und der Abschnitt klar als Zitat erkennbar sein (i.d.R. durch Anführungszeichen).
- 2. Um die Nutzung der Website-Inhalte auch anderen Nutzern/Besuchern zu erleichtern, wäre es wünschenswert, wenn Autoren ihre Texte unter einer Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung stellen. (für weitere Details siehe § 3 lit. B Nr. 8). Dies kann am Ende der Unterseite z.B. mit folgendem Satz vorgenommen werden: "Der Text wird unter der CC-BY-4.0 Lizenz zur Verfügung gestellt, Bild-Rechte sind den Bild-Unterschriften zu entnehmen." oder falls die Autor:innen aufgeführt werden sollen (bitte Nutzer-Code verwenden oder gewünschte Urheberbezeichnung einholen): "Der Text wurde durch X01, Y01 und Z01 verfasst und wird unter der CC-BY-4.0 Lizenz zur Verfügung gestellt (Lizenznehmer müssen Bearbeitungen auf eine Weise deutlich machen, welche sicherstellt, dass den ursprünglichen Autoren die veränderten Auffassungen nicht mehr zugerechnet werden). Bild-Rechte sind den Bild-Unterschriften zu entnehmen."
§ 4 Markenrechte: Neben Urheberrechten müssen auch Markenrechte beachtet werden.
- A: Es gibt insbesondere Wort-, Bild- und Wort-Bild-Marken, welche in Deutschland oder EU-weit bei der entsprechenden Behörde registriert wurden. Sie schränken dadurch die Verwendung der eingetragenen Wörter oder Logos auf die eingetragenen Zwecke ein. Es geht dabei in der Regel darum, dass eine Marke nur zur Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens oder Produkts verwendet wird und nicht mit anderen Unternehmen oder Produkten in der gleichen Branche verwechselt wird.
- 1. Wenn also auf der Website etwa für eine "Ballermann-Party" geworben würde, so kann dies eine teure Abmahnung verursachen, da "Ballermann" eine eingetragene Marke im Veranstaltungsbereich ist und daher eine Verwechslungsgefahr besteht.
- 2. Insbesondere bei Logos muss neben dem Urheberrecht auch das Markenrecht beachtet werden. Die Verwendung von Logos ist i.d.R. mit hohen Risiken verbunden. Auch abseits vom Markenrecht sind einige Logos geschützt, wie das Olympia-Logo.
§ 5 Üble Nachrede: Die Freiheit der Meinungsäußerung der Autoren endet dort, wo sie durch andere Gesetze und insbesondere strafrechtliche Regelungen begrenzt wird. Da Grenzüberschreitungen mit hohen rechtlichen Risiken (auch für den Dörpsverein im Rahmen seiner Störerhaftung) verbunden sind, sollen die Autoren diese Grenzen nicht ausreizen, sondern stattdessen auf altenboitzen.eu einen Tatsachen-basierten, wohlwollenden und freundlichen Stil pflegen.
- A: Es ist gemäß §186 StGB nicht erlaubt, unwahre Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten, welche geeignet sind, eine andere Person "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen". Die Beweislast liegt dabei bei demjenigen, der die Behauptung aufstellt oder sie verbreitet. Nach Auffassung des BGH ist dies auch für juristische Personen (als Geschädigte) anwendbar, wenn es keine spezielleren Regelungen gibt. Das BVerfG hat diese Anwendbarkeit bislang offen gelassen. (http://de.wikipedia.org/...). Im Presserecht kann es unter Umständen in der Abwägung zum öffentlichen Interesse eine etwas weitergehende Freiheit der Berichterstattung, aber auch höhere Sorgfaltspflichten geben. Wenn sich Vereine nicht ausschließlich auf öffentliche Berichterstattung konzentrieren, scheinen diese Privilegien i.d.R. nicht anwendbar zu sein.
- B: Auch wenn es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, kann die Veröffentlichung unzulässig sein, falls es sich um eine "Formalbeleidigung" gemäß §192 StGB handelt.
- C: Beleidigungen und Verleumdungen sind selbstverständlich ebenfalls strafbar und zu unterlassen. Ebenso wie die übrigen Delikte des StGB.
§ 6 Auftrag/Erlaubnis der Autoren: Die Aufträge bzw. die Erlaubnisse der Autoren, wenn sie auf den Unterseiten der Vereine/Gruppen/Institutionen schreiben, können die Vereine/Gruppen/Institutionen selbst bestimmen. Es sollte aber einen starken Altenboitzen-Bezug haben, für Besucher interessant sein und mehr als ein Privat-Projekt der Autoren darstellen. Das Altenboitzen-Wiki wird mehr Möglichkeiten bieten, aber auch dort sollte der Fokus auf interessanten/nützlichen/relevanten Informationen mit Altenboitzen-Bezug liegen.
§ 7 Zuordnung der Unterseiten zu Vereinen/Gruppen/Institutionen: Am Ende jeder Unterseite muss angegeben werden, welcher Verein bzw. welche Gruppe/Institution für die Unterseite im Sinne des TMG bzw. des MStV verantwortlich ist. Für kurze Termine und Nachrichten erfolgt die Zuordnung i.d.R. über entsprechende Tags (falls die Zuordnung nicht eindeutig ist, so muss für entsprechende Hinweise gesorgt werden). Sollte eine Kennzeichnung fehlen, so ist im Zweifel der Dörpsverein zuständig. D.h. Autoren müssen, dafür sorgen, dass die Inhalte, die sie im Hinblick auf ihre Auftraggeber bzw. Erlaubnisgeber (berechtigende Partei) erstellen, den entsprechenden Vereinen/Gruppen/Institutionen zugeordnet werden können. Dafür sollte i.d.R. folgendes Format verwendet werden: "Diese Unterseite (https://altenboitzen.eu/<Link-zur-Unterseite>) ist Teil des Telemedien-Angebots des <Mustervereins> - (Impressum, Datenschutz)." (Wobei Musterverein, Impressum und Datenschutz auf die Vereinsseite bzw. das Vereinsimpressum bzw. die Datenschutzerklärung des Vereins verlinken soll - für Gruppen/Institutionen entsprechend). Für die Unterseite, auf der diese Nutzungsbedingungen veröffentlicht werden, wäre dies: "Diese Unterseite (https://altenboitzen.eu/nutzungsbedingungen) ist Teil des Telemedien-Angebots des Dörpsvereins - (Impressum, Datenschutz)."
Letzte Änderung: 2024-03-19
Das Dokument wurde maßgeblich durch E42 ausgearbeitet und verfasst. Die Nutzungsbedingungen gelten für Besucher, Vereine/Gruppen/Institutionen und Autor:innen auf altenboitzen.eu. Der Text kann trotz sorgfältiger Prüfung rechtliche Fehler enthalten, im Zweifel sind Gesetzestexte und Urteile maßgeblich. Es sind bisher keine Personen mit formaler juristischer Ausbildung beteiligt worden. Der Text wird unter der CC-BY-4.0 Lizenz zur Verfügung gestellt (Lizenznehmer müssen Bearbeitungen auf eine Weise deutlich machen, welche sicherstellt, dass den ursprünglichen Autoren die veränderten Auffassungen nicht mehr zugerechnet werden).
Diese Unterseite (https://altenboitzen.eu/nutzungsbedingungen) ist Teil des Telemedien-Angebots des Dörpsvereins - (Impressum, Datenschutz).